Mit der "Insolvenzanfechtung" wird gegen die Gläubiger benachteiligende Vermögensverschiebungen vorgegangen, die der Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens getätigt hat.
Mit der "Insolvenzanfechtung" wird gegen die Gläubiger benachteiligende Vermögensverschiebungen vorgegangen, die der Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens getätigt hat.
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